Liebe Mitglieder,
wie Sie wahrscheinlich inzwischen der Presse entnommen haben, hat die Landesregierung Baden-Württemberg ab 3. November aufgrund der steigenden Corona-Zahlen die „Warnstufe“ erlassen.
Diese besagt unter anderem, dass auch bei Sport im Freien die 3G-Regel gilt, (geimpft, genesen, getestet), für den Besuch des Restaurants ist entweder ein Impfnachweis oder ein PCR-Test, der nicht älter als 2 Tage alt sein darf, notwendig. Auf dem Golfplatz ist auch ein Schnelltest ausreichend.
Wir bitten Sie deshalb, vor Beginn Ihrer Runde in unserem Büro Ihren entsprechenden Nachweis vorzulegen, den Impfnachweis natürlich nur einmal.
Falls in den kommenden Monaten das Büro nicht besetzt sein sollte, appellieren wir an Ihre Eigenverantwortung, sich an die vorgegebenen Regeln zu halten.
Mit freundlichen Grüssen
Hans Roth Peter Wetzer
Präsident Vorstand